RaBaB engagiert sich für sichere Radwege
Antrag der RaBaB- Fraktion am 23.02.2023 im Stadtrat
Seit Jahren ist man bemüht, dass der allgemeine
Radverkehr und der Ausbau von fahrradgerechten Wegen und Verbindungen auf dem Land und in der Ortschaft steigen. Ein Trend, der sich angesichts von Pandemie, Klimawandel und einem gesteigerten
Gesundheitsbewusstsein in den kommenden Jahren weiter fortsetzen wird. Gerade mit Blick auf die Klimaschutzdebatte möchten immer mehr Menschen sicher mit dem Rad zum Bäcker oder kleinere Einkäufe
tätigen, sowie Freunde besuchen oder in die Schule fahren.
Die RaBaB- Fraktion sieht es daher für erforderlich an, erste Schritte zur Erstellung eines Konzeptes zur Förderung des Radverkehrs in der Stadt Ransbach-Baumbach auf den Weg zu bringen und setzt
sich für eine verstärkte Radverkehrsförderung auf den innerörtlichen Straßen der Stadt ein. Neben der Entlastung Verkehrs – insbesondere zu den täglichen Stoßzeiten morgens und nachmittags – werden
durch ausgewiesene Radwege vor allem Kinder gegenüber den Gefahren des Straßenverkehrs sensibilisiert und gewinnen somit an Selbstsicherheit im Verkehrsalltag.
Dafür ist es nach Auffassung von RaBaB erforderlich, dass möglichst viele innerörtliche Straßen als Tempo-30 Zonen
ausgewiesen werden, um so auch den Radverkehr sicherer zu machen. Hierzu will RaBaB zunächst einen innerstädtischen Radweg – insbesondere zur Realschule Plus im Ortsteil Baumbach – ausweisen
lassen. Weitere Ausweisungen zur Steigerung des Radverkehrs im Alltag könnten folgen. Ziel dabei ist es eine alltagstaugliche Radinfrastruktur für die Stadt Ransbach-Baumbach zu
erstellen.
Die RaBaB-Fraktion beantragte daher am 23.02.2023 im Stadtrat eine stadteilübergreifende Radwegeführung zum Erreichen der Schulen mit entsprechenden Beschilderungen und in Abstimmung mit dem Fachberater für Verkehrserziehung sowie den zuständigen Verkehrs- und Polizeibehörden.
Darüber hinaus beantragt die RaBaB-Fraktion, der Stadtrat möge die Erstellung eines Verkehrskonzeptes in Abstimmung mit den Straßenverkehrs- und Polizeibehörden beschließen, welches mögliche Tempo-30-Zonen ausweist oder alternativ streckenbezogene Temporeduzierungen berücksichtigt.